Trotz langer Tradition und wachsender Beliebtheit kann die für den 09. Mai 2026 geplante Veranstaltung nicht stattfinden.
Hintergrund sind vertragliche Anforderungen seitens Landesforsten Rheinland-Pfalz als Waldbesitzer, die vom Veranstalter nicht erfüllt werden können. Demnach sind Veranstalter organisierter Wanderveranstaltungen verpflichtet, die gesamte Wegstrecke fachkundig auf potenzielle Gefahren – insbesondere durch Totholz und absterbende Äste – überprüfen zu lassen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vollständig vom Veranstalter zu tragen.
Eine Kontrolle hat ergeben, dass aufgrund der strengeren Auflagen entlang der geplanten Strecken eine erhebliche Anzahl an Bäumen gefällt sowie umfangreiche Astungsmaßnahmen durchgeführt werden müssten. Die hierfür veranschlagten Kosten liegen deutlich im fünfstelligen Bereich und übersteigen die zu erwartenden Einnahmen der Veranstaltung um ein Vielfaches. Der notwendige finanzielle und organisatorische Aufwand ist damit für den Veranstalter nicht leistbar.
Die strengen Auflagen ergeben sich aus der Annahme einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht bei organisierten Veranstaltungen im Wald – nicht nur an Sammelplätzen, sondern auch entlang der Wege. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr erfolgt und Waldbesitzer in Bezug auf waldtypische Gefahren keine weiteren Verkehrssicherungspflichten haben.
Simon Lauchner, Geschäftsführer des Donnersberg-Touristik-Verband e.V., erklärt: „Diese strengen Auflagen bedeuten das Aus für den beliebten Wandermarathon am Donnersberg. Die Kosten sind für uns nicht stemmbar, zudem erscheint uns der geforderte Aufwand unverhältnismäßig.“
Auch Landrat Rainer Guth, Vorsitzender des Donnersberg-Touristik-Verband e.V., sieht weitreichende Folgen: „Es geht hier nicht nur um den Wandermarathon am Donnersberg. Zahlreiche ähnliche Veranstaltungen im Donnersbergkreis, in der Pfalz und im gesamten Bundesland sind betroffen. Viele dieser Angebote für Gäste und Einheimische stehen auf der Kippe oder werden künftig nicht mehr stattfinden können.“ Mit Blick auf die Zukunft fordert Guth rechtliche Klarheit: „Auch bei Veranstaltungen im Wald muss gelten, dass das Betreten der Wege auf eigene Gefahr erfolgt. Die Verhütung waldtypischer Gefahren ist von Veranstaltern, Vereinen und Kommunen nicht leistbar.“
Selbstverständlich werden alle bereits gezahlten Teilnehmerbeiträge sowie die Beträge für die bezahlten Funktionsshirts vollständig zurückgezahlt.
Private Wanderungen mit Freunden und Familien am Donnersberg können selbstverständlich weiterhin unternommen werden. Das Betreten des Waldes abseits von Veranstaltung erfolgt weiterhin auf eigene Gefahr.
Der Donnersberg-Touristik-Verband e.V. bedauert die Absage sehr und hofft auf eine Lösung, die solche Veranstaltungen künftig wieder ermöglicht.