UPDATE VOM 01. APRIL 2022

In Rheinland-Pfalz laufen zum 03.04.2022 die meisten gesetzlichen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung aus. Insbesondere für Freizeit & Urlaub im Donnersberger Land bedeutet dies eine Rückkehr zur vielbeschworenen "Normalität" und Sie können Ihre Zeit bei uns somit wieder ein gutes Stück entspannter und spontaner genießen.

Die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen. Zudem gibt es in besonders sensiblen Bereichen, wie der Pflege oder medizinischen Einrichtungen, weiterhin Schutzmaßnahmen wie Test- und Maskenpflicht.

Die aktuellen Maßnahmen finde Sie in der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP, die bis einschließlich 01.05.2022 gilt. Abgesehen davon empfiehlt die Landesregierung zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin das Tragen einer Maske - "besonders dort, wo Menschen spontan in Kontakt kommen oder sich nicht kennen".

Bitte beachten Sie, dass einzelne Einrichtungen, Veranstalter oder Gastronomiebetriebe weiterhin besondere Hygienemaßnahmen vorsehen können. Informieren Sie sich daher im besten Fall direkt dort.

Wir sind bemüht, unsere Informationen zur aktuellen Coronalage und den Auswirkungen auf den Tourismus in der Pfalz hier so aktuell wie möglich zu halten. Bitte informieren Sie sich für verbindliche tagesaktuelle Updates zur Situation wie gewohnt auch auf der offiziellen Corona-Infoseite für Rheinland-Pfalz.

 

 

UPDATE VOM 18.03.2022

Aufgrund der aktuellen Infektionsdynamik werden die unten zusammengefassten Corona-Maßnahmen vom 04. März 2022 bis zum 02.04.2022 verlängert (aktuelle Meldung des Landes RLP).

Wir sind bemüht, unsere Informationen zur aktuellen Coronalage und den Auswirkungen auf den Tourismus hier so aktuell, wie möglich zu halten. Bitte informieren Sie sich für verbindliche tagesaktuelle Updates zur Situation wie gewohnt auch auf der offiziellen Corona-Infoseite für Rheinland-Pfalz.

Corona-Maßnahmen ab dem 04. März 2022

Am 04. März 2022 ist die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP in Kraft getreten und gilt bis zum 19. März.

In der Gastronomie sowie Hotellerie gilt ab heute die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Weiter gibt es Lockerungen bezüglich Veranstaltungen, in denen die Zugangsbeschränkung und Maskenpflicht angepasst wurde.

Zusätzlich wird die Maskenpflicht überall dort gelockert, wo eine Kontrolle über den Impfstatus oder den Test gibt - hier entfällt die Maskenpflicht (mit wenigen Ausnahmen wie bspw. Krankenhäusern). In allen nicht kontrollierten Innenräumen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die Empfehlung des Landes ist es aber, die Maske weiterhin so oft und so konsequent wie möglich zu tragen.

Details zu den bisherigen und geplanten Öffnungsschritten können Sie in dieser Pressemeldung der Landesregierung RLP nachlesen.

Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.

Corona-Regelungen ab dem 04. März 2022
Corona-Regelungen ab dem 04. März 2022 © Staatskanzlei RLP